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  • Symbolbild Zahräder Patentanmeldung
    © WrightStudio - stock.adobe.com

WIPANO – Finanzielle Förderung für Ihr Schutzrecht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit der Fördermaßnahme WIPANO Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung ihrer innovativen Ideen an, indem es die Kosten bei der Patentberatung und -anmeldung im Rahmen eines nachträglichen Zuschusses von 50% der entstandenen Kosten erstattet.

Der Zuschuss verteilt sich auf fünf Leistungspakete und beträgt maximal 16.600 Euro. Der Förderzeitraum läuft längstens 24 Monate. Die neue Förderperiode begann am 01.01.2020 und läuft derzeit bis Ende 2023.

Unsere Kanzlei verfügt über ein hohes Maß an Expertise über Antrags- und Fördermodalitäten und steht Ihnen gern unterstützend und beratend zur Seite.

Antragsberechtigt sind, neben Universitäten und Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und selbständige Freiberufler mit naturwissenschaftlich-technischem Hintergrund, deren letzte Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt oder die noch nie ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Außerdem müssen die Antragsteller ihren (Produktions-)Standort in Deutschland haben und das Unternehmen im Haupterwerb betreiben.

Die Förderung umfasst neben der Patentanmeldung auch eine professionelle Beratung, beispielsweise durch eine Patentanwaltskanzlei, sowie die Kosten für Recherche und anschließende Verwertung Ihrer Erfindung.

Wenn die ersten Leistungspakete erfolgreich durchlaufen wurden und wir eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung empfehlen können, werden auch die Honorare des Patentanwalts inkl. Amtsgebühren sowie zusätzlich zahlreiche Verwertungskosten bezuschusst.

Die Übersicht der fünf Leistungspakete (LP) ist nachfolgend detailliert dargestellt.

Leistungspakete der Förderung

LP 1: Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit

Die Erfindung wird kursorisch auf ihre grundsätzliche Patentierbarkeit hin überprüft, indem der Erfindungsgegenstand recherchiert wird.

Zuschuss: 50% der Kosten, max. 800 €

LP 2: Detailprüfungen hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung

Die wirtschaftliche Verwertbarkeit wird im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse des Erfindungsgegenstandes überprüft.

Zuschuss: 50% der Kosten, max. 800 €

LP 3: Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung

Entwicklung und Koordinierung einer Anmeldestrategie für ein Patent und/oder Gebrauchsmuster. LP 3 ist obligatorisch bei Auslandsanmeldungen.

Zuschuss: 50% der Kosten, max. 1.000 €

LP 4: Schutzrechtsanmeldung

Patentanwaltsleistungen inkl. Amtsgebühren, die im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen z. B. Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen aber auch flankierender Marken- und Designanmeldungen entstehen.

Zuschuss: 50% der Kosten, max. 10.000 €

LP 5: Maßnahmen zur Verwertung des Schutzrechts

Entwicklung einer Verwertungsstrategie, Geheimhaltungsvereinbarungen, Verwertungsvereinbarungen, Vertrags- und Lizenzverhandlungen, Messeteilnahmen, Prototypen-Bau, Zulassungsberatung etc.

Zuschuss: 50% der Kosten, max. 4.000 €

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO/wipano.html.

Auch in 2024 wird die WIPANO-Förderung für KMUs fortgeführt. Die Leistungspakete werden von fünf auf zwei vereinfacht. Die WIPANO-Förderung von Patentanmeldung aus der öffentlichen Forschung wird ab 01.01.2024 eingestellt.

Gern übernehmen wir die Leistungen der einzelnen Leistungspakete für Sie. Bitte sprechen Sie uns an!

02.05.2020 ZULETZTE GEÄNDERT 01.03.2023

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