Chile und Kap Verde treten dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen bei
Eine internationale Markenregistrierung (IR-Marke) ist ein einfacher und kostengünstiger Weg mit einer zentralen Anmeldung ein Markenschutz für viele Länder zu erreichen.
Mittlerweile zählt das Protokoll zum Madrider Markenabkommen 112 teilnehme Länder. Da auch regionale Organisationen wie z. B. die Europäische Union Mitglieder sind, können in einer IR-Marke bis zu 128 Länder erreicht werden. Die Länderzahl steigt stetig – in der Regel werden zwei bis drei Länder pro Jahr aufgenommen. In den letzten vier Jahren sind u. a. Kanada, Brasilien, die Arabischen Emirate, Indonesien, Malaysia und Thailand beigetreten.
Nun sind auch Chile und Kap Verde dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten – ab dem 4. Juli 2022 wird es möglich sein, IR-Marken auch mit Wirkung für Chile zu hinterlegen und ab dem 06. Juli 2022 für Kap Verde.
Weitere Informationen finden sich auf der WIPO-Homepage: https://www.wipo.int/madrid/en/news/2022/news_0012.html und https://www.wipo.int/madrid/en/news/2022/news_0016.html.
Die Anmeldung der IR-Marke setzt eine Markenanmeldung im Heimatland voraus (sogenannte Basismarke). Für deutsche Anmelder kommt hier eine nationale deutsche Marke oder alternativ eine Unionsmarke in Betracht, wobei die deutsche Marke als Basismarke in vielen Fällen Vorteile hat (bzgl. Kosten und Sicherheit).
Wir beraten Sie gern hinsichtlich der für Sie besten Markenanmeldestrategie.
Bei weiteren Fragen hierzu sprechen Sie uns gern an!