Corona-Krise als Chance zur Neuaufstellung nutzen
Die Corona-Pandemie hat einen starken Einfluss auf die wirtschaftlichen Abläufe und führt erkennbar zu einer Rezession. Derzeit bieten Regierungen Hilfen über Kreditvergaben und Kurzarbeit an, um die Liquidität der betroffenen Unternehmen zu gewährleisten.
Aufgrund des Umsatzrückgangs sind viele Unternehmen gezwungen, ihre Ausgaben in den nächsten Monaten stark zu budgetieren. Dabei liegt der Fokus zumeist auf „essentiellen“ Ausgaben.
Dies führt häufig dazu, dass Kosten betreffend das Schutzrechtsportfolio in den Betrachtungen eine untergeordnete Rolle spielen. Mitunter werden im Wege der Sparmaßnahmen ganze Patentfamilien aufgegeben oder Entscheidungen zum geplanten territorialen Umfang der Schutzrechte revidiert, um eine Kostenreduzierung zu erzielen oder den Budgetplan zu erfüllen.
Diese Entscheidungen können zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität sinnvoll sein, sich aber auf lange Sicht nachteilig auf die Marktposition auswirken. Daher sollten Entscheidungen betreffend das Schutzrechtsportfolio auch in dieser Situation mit Augenmerk gefällt werden.
Verantwortliche in Unternehmen können dabei unterstützen durch einfache, aber effektive Maßnahmen:
Portfolio kritisch prüfen
In einem ersten Schritt sollte der bestehende Schutzrechtsbestand einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Im Vordergrund steht dabei vor allem eine Klassifizierung der Schutzrechte nach Relevanz für aktuelle Produkte. Insbesondere Schutzrechte, die sich auf Entwicklungen beziehen, die nie zur Anwendung gekommen sind, sollten hierbei einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Dabei ist zu fragen, ob diese Schutzrechte möglicherweise Bedeutung zum effektiven Ausschluss von Wettbewerbern haben. Nicht relevante Schutzrechte bzw. Schutzrechtsfamilien könnten dann zur Freigabe vorgesehen werden, wodurch die bereits geplanten Ausgaben eingespart werden können.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, Schutzrechte, die zwar Relevanz haben, aber keine essentiellen Schutzrechte darstellen, zur Diskussion zu stellen. Bei kurzfristiger Notwendigkeit zur Entscheidung könnten anfallende Kosten für Jahres- oder Verlängerungsgebühren verschoben und gegebenenfalls mit Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden. Diese Maßnahme kann jedoch nur kurzfristig vorgenommen werden und dient lediglich dazu die Liquidität des Unternehmens zu sichern bzw. entsprechende Entscheidungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, an dem die weitere Unternehmensentwicklung besser abzuschätzen ist. Die Verspätungs- und Zuschlagskosten stellen hierbei eine höhere Kostenbelastung dar, sollten aber im Hinblick auf eine Verlängerung des Entscheidungszeitraums überdacht werden.
Strategie überdenken
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Prüfung der strategischen Ausrichtung. Diese sollte sich insbesondere an den aktuellen und künftig geplanten Geschäftsfeldern orientieren. Entsprechend sollten neue Entwicklungen in diesen Bereichen gefördert und zur Verbesserung der Position im Wettbewerb auch unter den aktuellen Umständen geschützt werden. Dabei sollte jedem bewusst sein, dass solche Investitionen in die Zukunft möglicherweise nur kurzfristig, jedoch nicht auf die lange Bank verschoben werden sollten. Aufgrund der aktuellen Lage sind viele Unternehmen gefordert, innovative Lösungen zu finden, mit denen sie am Markt bestehen können. In diesem Zusammenhang können die, durch Aufgabe weniger relevanter Schutzrechte freigewordenen Mittel in die zukünftigen Entwicklungen investiert werden. Dadurch kann kostenneutral eine zukunftsorientierte Aufstellung des Schutzrechtsportfolios erreicht werden.
Im Hinblick auf eine mögliche neue Geschäftsfeldausrichtung sollten frühzeitig die Schutzrechtsverantwortlichen einbezogen werden. Insbesondere die Prüfung auf Freedom-To-Operate (FTO) ist hier essentiell, um eine Abschätzung zu den bestehenden Wettbewerben in diesem Umfeld zu erlauben. Dabei kann eine solche Bewertung wertvolle Hinweise zu möglichen Lücken oder Nischen in den Schutzrechtsportfolios von Wettbewerbern erlauben, welche gezielt genutzt werden können.
Kostenreduktion
Eine effektive kurzfristige Kostenreduktion kann, wie oben ausgeführt, durch Verlagerung der Zahlung von Jahres- und Aufrechterhaltungsgebühren erreicht werden, jedoch mit dem Nachteil von Kosten für Verspätungszuschlägen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, anhängige Verfahren durch Fristverlängerungen, wo dies möglich ist, zu verzögern. Dadurch anfallenden Kosten, wie Erteilungsgebühren, Übersetzungskosten, etc. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Durch die so erzielten Einsparungen lässt sich kurzfristig Spielraum im Budgetrahmen schaffen, der eine Neuaufstellung unterstützen kann.
Im Ergebnis können Unternehmen die Corona-Krise als Chance für die Neuausrichtung und -aufstellung ihres Schutzrechtsportfolios nutzen, um im zukünftigen Wettbewerb Vorteile durch einen Innovationsvorsprung gegenüber Dritten zu erlangen.
Wir stehen Ihnen bei diesem Prozess der Neuaufstellung unterstützend zur Seite. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gern an.