Menu

Kailuweit & Uhlemann | Patentanwälte

  • Home
  • Kanzlei
  • Team
    • Patentanwalt Dr. Frank Kailuweit
    • Patentanwalt Henry Uhlemann
    • Patentanwalt Gerd Stötter
    • Patentanwalt Dr. Jörg Smolinski
    • Patentanwältin Dr. Carina Ehrig
    • Patentanwältin Dr. Julia Linke
    • European Patent Attorney Gunnar Bonneß
    • European Patent Attorney Marion Thees
    • European Patent Attorney Dr. Tina Micksch
    • Patent Professional Katrin Wald
    • Support
    • Buchhaltung
    • Kooperationspartner
  • Aktuelles
  • Karriere
  • Kontakt
  • DE
    • EN
  • Home
  • Kanzlei
  • Team
  • Aktuelles
  • Karriere
  • Kontakt
  • EN
KMU-Fonds des EUIPO zur Förderung des Schutzes geistigen Eigentums

KMU-Fonds des EUIPO zur Förderung des Schutzes geistigen Eigentums

99 % aller Unternehmen in der EU sind kleine bzw. mittlere Unternehmen (KMU). Jedoch besitzen nur 9 % der KMU eingetragene Rechte geistigen Eigentums. Der „Ideas Powered for Business – SME Fund“ ist ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt 20 Mio. Euro, das KMU in Europa den Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtern soll.

Mit Unterstützung der Europäischen Kommission und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) richtet sich der „Ideas Powered for Business SME Fund“ an KMU, die ihre Strategien in Bezug auf geistiges Eigentum entwickeln und ihre Rechte auf nationaler bzw. regionaler oder EU-Ebene schützen möchten.

Das Programm bietet zwei verschiedene Dienstleistungen an:

  • Dienstleistung 1: 75 % Nachlass auf die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan)

Der IP-Scan wird von Prüfern für geistiges Eigentum durchgeführt, die Ihr Geschäftsmodell, Ihre Waren und/oder Dienstleistungen und Entwicklungspläne analysieren, um eine IP-Strategie für Sie zu entwerfen. Dies kann Ihnen helfen zu entscheiden, welche Rechte des geistigen Eigentums Sie anmelden, wie Sie Ihr IP-Portfolio weiterentwickeln und Ihre künftige Strategie planen möchten.

  • Dienstleistung 2: 50 % Nachlass auf die Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmuster auf nationaler bzw. regionaler und EU-Ebene

Jedes KMU kann Erstattungen bis zu einer Höhe von maximal 1500 EUR aus dem Fonds erhalten.

Antragsberechtigt sind kleine bzw. mittlere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die bisher keine EU-Finanzhilfen für die oben genannten Dienstleistungen erhalten haben.

Die Beantragung kann im Jahr 2021 innerhalb von fünf, jeweils etwa einmonatigen, Zeitfenstern erfolgen, beginnend am 11. Januar 2021. Es kann nur eine der beiden Dienstleistungen 1 und 2 oder eine Kombination aus beiden, auch in unterschiedlichen Zeitfenstern, beantragt werden.

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei den Antrags- und Fördermodalitäten gern unterstützend und beratend zur Seite. Auch bei der Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern bzw. Designs verfügen wir über ein hohes Maß an langjährig aufgebautem Expertenwissen.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mehr Informationen finden Sie auch unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund.

18.01.2021

Kontakt

  • +49 351 470 37 - 0
  • info@ku-patent.de
  • Unseren öffentlichen PGP-Schlüssel herunterladen
  • https://ku-patent.de
  • Kailuweit & Uhlemann | Patentanwälte
    Partnerschaft mbB
    Kanzleisitz:
    Bamberger Straße 49
    01187 Dresden
    Zweigstellen:
    Leuchtenfabrik, Edisonstraße 63
    Haus A, 1. Etage
    12459 Berlin
    Ferdinand-Lassalle-Straße 16
    04109 Leipzig
    c/o HQ (3. Stock)
    Feringastraße 6
    85774 München-Unterföhring
    Lessingstraße 6
    02625 Bautzen/Budyšin
    Zentrale Postanschrift:
    Postfach 32 01 39
    01013 Dresden
    Deutschland
© 2021 Kailuweit & Uhlemann Patentanwälte Partnerschaft mbB
Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt