Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) Vom DPMA festgesetzte Fristen in laufenden Verfahren (z.B. für Bescheidserwiderungen) wurden bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Gesetzlich bestimmte Fristen (z.B. Einreichung von Übersetzungen, Gebührenzahlungen einschließlich Jahresgebühren, Prioritätsfristen, Nationalisierung aus PCT) konnten nicht verlängert werden. Hier gibt es bei Fristversäumnis nur die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wobei…
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