
Die Große Beschwerdekammer entscheidet über die Auslegung von Patentansprüchen (G 1/26)
Die Technische Beschwerdekammer 3.3.05 hat mit der Zwischenentscheidung T 873/24 grundlegende Fragen zur Rolle der Beschreibung und der Zeichnungen bei der Auslegung von Patentansprüchen vorgelegt.
