
Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA (T 2387/22): Definition technischer Effekte – Die Bedeutung objektiv überprüfbarer Begriffe für bekannte Merkmale
Die Technische Beschwerdekammer 3.3.06 des Europäischen Patentamts (EPA) hat eine äußerst wichtige Entscheidung (Aktenzeichen: T 2387/22) erlassen, mit der das europäische Patent Nr. 3 325
