Das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (kurz: Haager Musterabkommen oder HMA) ist ein einfacher und kostengünstiger Weg mit einer zentralen Anmeldung ein Designschutz für viele Länder zu erreichen. Anders als bei IR-Marken ist dazu keine Ersthinterlegung im Heimatland notwendig und ein Internationaler Designschutz für die EU und die Schweiz ist z. B. kaum teurer als ein Designschutz für die EU alleine.
Mittlerweile zählt das Haager Musterabkommen 96 teilnehme Länder, wobei insbesondere in den letzten Jahren viele wirtschaftlich interessante Länder wie die USA, Kanada, China, Japan und Südkorea dem Haager Musterabkommen beigetreten sind.
Nun ist auch Brasilien dem Haager Musterabkommen beigetreten – seit dem 13. Februar 2023 ist es möglich, internationale Designanmeldungen auch mit Wirkung für Brasilien zu hinterlegen.
Die Anmeldung des internationalen Designs erfolgt direkt bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum). Weitere Informationen finden sich auf der WIPO-Homepage: https://www.wipo.int/hague/en/news/2023/news_0009.html.
Wir beraten Sie gern hinsichtlich der für Sie besten Designanmeldestrategie.
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