Mit der Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 25. März 2026 hat die Republik Moldau den letzten formellen Schritt für den Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) vollzogen. Seit dem 1. Juni 2026 gehört das Land offiziell der Europäischen Patentorganisation an und ist damit deren 40. Vertragsstaat.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Patentamt (EPA) und Moldau besteht bereits seit den 1990er-Jahren. Ein wichtiger Zwischenschritt war das 2013 geschlossene und seit 2015 geltende Validierungsabkommen, das die Ausdehnung europäischer Patente auf Moldau ermöglichte.
Durch die nun erfolgte Mitgliedschaft erfolgt die Benennung des neuen Vertragsstaats Moldau automatisch in ab 1. Juni 2026 eingereichten europäischen Patentanmeldungen. Eine nachträgliche Benennung der Republik Moldau in vor diesem Zeitpunkt eingereichten Anmeldungen ist nicht möglich.
Eine gesonderte Erstreckung sowie die damit verbundenen Gebühren sind nicht mehr erforderlich. Dies vereinfacht die Verfahren für Anmelder und stärkt die Harmonisierung des Patentschutzes in Europa.
Der Beitritt unterstreicht die fortschreitende Integration europäischer Innovations- und Schutzrechtssysteme und zeigt die anhaltende Attraktivität des EPÜ auch für Staaten außerhalb der Europäischen Union.
