Erfolg vor dem Gericht der EU im Fall „Lav“ (T 564/24)

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit seinem Urteil vom 19. November 2025 eine Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO aufgehoben, welche die Unionsbildmarke „Lav“ wegen vermeintlich fehlender Benutzung für verfallen erklärt hatte.

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal gegen eine überbordende Bürokratie im Markenwesen und stärkt die Rechte von Markeninhabern im Löschungsverfahren.

Warum das Gericht dem EUIPO widersprach

Der Kern des Streits lag in der Frage der ernsthaften Benutzung nach Art. 18 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 2017/1001. Während das EUIPO die Löschung bestätigte, stellte das Gericht gravierende Rechtsfehler fest:

  1. Übermäßige Beweislast: Das Gericht befand, dass das EUIPO dem Markeninhaber eine „unangemessene oder übermäßige Beweislast“ auferlegt hatte. Das bedeutet: Die Anforderungen an die Nachweise dürfen nicht so hoch geschraubt werden, dass eine Verteidigung der Marke praktisch unmöglich wird.
  2. Fehlerhafte Beweiswürdigung: Das Gericht rügte die Art und Weise, wie die Beweise (wie Rechnungen oder Kataloge) durch das EUIPO gewürdigt wurden. Eine isolierte Betrachtung von Belegen, ohne deren Gesamtzusammenhang im Markt zu berücksichtigen, ist unzulässig.
  3. Verstoß gegen gute Verwaltung: Besonders hervorzuheben ist der Verweis des Gerichts auf den Grundsatz der guten Verwaltung gemäß Art. 41 der Charta der Grundrechte. Ämter sind verpflichtet, Beweise unvoreingenommen und fair zu prüfen.
Praxishinweise für die Markenstrategie – Was bedeutet diese Entscheidung konkret für Ihre Arbeit?
  • Wehren Sie sich gegen „Beweis-Exzesse“: Wenn das EUIPO in einem Verfahren Details verlangt, die über die branchenübliche Dokumentation hinausgehen, ist dieses Urteil Ihre wichtigste Referenz. Eine „übermäßige Beweislast“ ist rechtswidrig.
  • Gesamtschau der Beweise forcieren: Achten Sie bei der Einreichung von Benutzungsnachweisen darauf, nicht nur Einzelbelege zu liefern, sondern deren Zusammenspiel zu erläutern. Das Gericht fordert eine faire Beweiswürdigung, die das reale Marktgeschehen widerspiegelt.
  • Strategisches Tool: Art. 41 der Grundrechtecharta: Der Grundsatz der guten Verwaltung sollte in Schriftsätzen aktiv genutzt werden, wenn das Amt Beweismittel ohne stichhaltige Begründung entwertet oder ignoriert.

Dieses Urteil rückt die Verhältnismäßigkeit wieder ins Zentrum des Markenrechts. Es schützt Unternehmen davor, ihre Marken allein wegen administrativer Überforderungen im Nachweisprozess zu verlieren.

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