Manchmal wird man noch selbst überrascht von Vorgängen, die man so nicht für möglich gehalten hat.
So wie derzeit die markenrechtliche Schlammschlacht zwischen dem 1. FC Heidenheim (Bundesliga) und dem FC Hansa Rostock (3. Liga). Als Fussballfan und Patentanwalt mit Faible fürs Markenrecht ist dies natürlich höchst interessant.
Hintergrund des Streits ist die Markenanmeldung “FCH Fanshop” (UM 018950334) des 1. FC Heidenheims vom 23.11.2023.
Durch diese Anmeldung sah sich der FC Hansa Rostock in seinen Rechten beschränkt. Hansa berief sich zudem auf eine Abgrenzungsvereinbarung aus dem Jahr 2008. Laut Pressesprecherin Marit Scholz “sieht die Vereinbarung unter anderem vor, dass der 1. FC Heidenheim die Bezeichnung “FCH” ausschließlich in Kombination mit zumindest dem Zusatz “Heidenheim 1846” nutzen darf“. Dagegen würde die Markenanmeldung verstoßen.
Hansa legte also Widerspruch gegen die Unionsmarkenameldung von Heidenheim ein. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig.
Gegenüber der Ostsee Zeitung erklärte Heidenheims Sprecher Markus Gamm: „Ziel ist es, diese Bezeichnung logischerweise nur im Kontext mit unserem Vereinsnamen oder unserem Logo zu verwenden – und damit in klar erkennbarer Abgrenzung zum FC Hansa Rostock“.
Eine solche Erklärung mag zwar die guten Absichten der Heidenheimer betonen, sind jedoch für den markenrechtlichen Schutzbereich unerheblich.
Anscheinend sind die außeramtlichen Versuche der Streitbeilegung bisher gescheitert, denn Heidenheim zündete die nächste Eskalationsstufe und registriert beim DPMA die Marke “FCH”.
Der Bundesligist argumentiert diesen Schritt mit älteren Rechten: Der FCH gibt an, bereits 1846 gegründet worden zu sein. Hansa Rostock sei erst 1965 entstanden, so ein Sprecher der Heidenheimer Fußballer.
Damals handelte es sich allerdings nicht um den 1. FC Heidenheim, sondern um den Heidenheimer Sportbund. Laut eigener Homepage erfolgte 2007 die Abspaltung der Fußballer und Gründung des 1. FC Heidenheim 1846 (15.6. rückwirkend zum 1.1.).
Die Argumentation der Heidenheimer erscheint vor diesem Hintergrund mehr als fraglich.
Die Marke “FCH” der Heidenheimer wurde am 31.07.2025 eingetragen. Die Widerspruchsfrist läuft noch bis zum 05.12.2025.
Es ist jedoch absehbar, dass auch gegen diese Marke Widerspruch eingereicht werden wird. Zumindest würde ich Hansa das empfehlen.
Interessant ist auch, dass Hansa selbst zwei Marken hat, die als Widerspruchsbasis dienen können, nämlich die Marke “FCH” (302018007745) und die Marke “FCH Rostock” (30638116).
Der Ausgang der Verfahren ist offen, basierend auf den Markenvoreintragungen von Hansa dürfte aber zumindest mit einer Teillöschung der Heidenheimer Marken zu rechnen sein. Ob und wie eine Einigung der Streitparteien erfolgen könnte, ist offen, zumal es sicherlich entsprechenden Druck aus dem Umfeld der Vereine geben könnte.
