Förderprogramm für KMUs durch das EUIPO: Ideas Powered for Business

Der „Ideas Powered for Business KMU-Fond“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU den Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtern soll. Dieser KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und aktuell vom 2. Februar bis 4. Dezember 2026 laufen wird bzw. bis alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.

Das Programm bietet vier verschiedene Gutscheine für förderfähige Aktivitäten an, welche von den KMUs einzeln oder in Kombination beantragt werden können:

  • Deckung von 90% der Kosten einer Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) (der Wert ist je nach Land unterschiedlich, in Deutschland maximal 1.620 EUR),
  • Deckung von 75% der Gebühren für Marken und Geschmacksmuster auf nationaler, regionaler und EU-Ebene (alle EU-Länder), oder 50% der Kosten auf auf internationaler Ebene, in beiden Fällen maximal 700 EUR,
  • Bezuschussung von maximal 1.000 EUR für Recherchen zum Stand der Technik durch akkreditierte IP-Dienstleister, Deckung von 75% der Patentgebühren, maximal 1.000 EUR zur Verwendung für förderfähige Patentanmeldungen für die Eintragung nationaler Patente bei einem nationalen Amt für geistiges Eigentum eines EU-Mitgliedstaats und/oder beim EPA angemeldeter europäischer Patente, sowie 50% der Rechtskosten für die Ausarbeitung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen, maximal 1.500 EUR,
  • Deckung von 75% der Kosten eines Online-Antrags und der Prüfung auf gemeinschaftlichen Sortenschutz, maximal 1.500 EUR.

Beim IP-Scan werden das Geschäftsmodell, die Produkte und/oder Dienstleistungen des KMU und seine Wachstumspläne geprüft, um eine entsprechende Strategie für geistiges Eigentum zu formulieren.

Das KMU muss die Finanzhilfe zuerst beantragen und erhält bei Bewilligung Gutscheine, welche zwei Monate gültig sind (kann um weitere zwei Monate verlängert werden). Zu beachten ist, dass das KMU vorerst in Vorleistung für die Inanspruchnahme der IP-Dienstleistungen gehen muss. Anschließend werden durch Einreichung des Erstattungsformulars die Gutscheine aktiviert, wodurch die Kosten über das Programm erstattet werden können.

Bitte beachten Sie: Die Mittel sind begrenzt und werden daher in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund bzw. https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/how-to-apply.

Wir unterstützen Sie gern bei der Ausarbeitung einer Unionsmarken- und/oder Designanmeldung oder einer Patentanmeldung – auch unter Inanspruchnahme des Förderprogramms.

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