Fördermöglichkeiten für Schutzrechte

Wenn Sie neueste Forschungs- und Entwicklungsergebnisse umsetzen, patentieren lassen oder für die Verwertung vorbereiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dabei kann die Sicherung von Schutzrechten im Rahmen von zahlreichen projektbezogenen Programmen im Bereich der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen auf Bundes- wie Landesebene erfolgen und gefördert werden.

Eine der bekanntesten, unkompliziertesten und daher beliebtesten Fördermöglichkeiten ist die WIPANO-Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und Verwertung ihrer innovativen Ideen durch nachträgliche Erstattung von Kosten der Patentberatung und -anmeldung in Höhe von 50% der entstandenen Kosten gefördert.

Insbesondere sind in der WIPANO-Förderung

  • eine Beratung zu einer Schutzrechtsanmeldung und ggf. die Beratung zu einer internationalen Anmeldestrategie,
  • die Neuheitsrecherche bezüglich des Standes der Technik,
  • die Ausarbeitung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung und ggf. die Ausarbeitung von Nachanmeldungen durch einen Patentanwalt sowie
  • die Amtsgebühren für die entsprechenden Anmeldungen

enthalten. Weiterhin wird die Wirtschaftliche Verwertung, insbesondere

  • die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse,
  • flankierende Marken- und Designanmeldungen,
  • die Erarbeitung eines Marketingkonzepts sowie
  • Messeteilnahmen,
  • der (externe) Prototypen-Bau und
  • weitere Recherchen und rechtliche Beratungen, z.B. zu Geheimhaltungs- und Lizenzvereinbarungen, Freedom-to-Operate, Kollisionsrecherche, Marktrecherche,

gefördert.

Antragsteller müssen einen (Produktions-)Standort in Deutschland aufweisen und das Unternehmen im Haupterwerb betreiben.

Für genaue Informationen zur WIPANO-Förderung verweisen wir auf unseren Blogbeitrag „Was ist neu bei der aktuellen WIPANO-Förderung?“ oder https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO/wipano.html.

Eine weitere interessante Fördermöglichkeit speziell für IP bietet das EUIPO mit dem „Ideas Powered for Business KMU-Fond“. Das Finanzhilfeprogramm ist eine Initiative der Europäischen Kommission und soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU den Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums erleichtern.

Das Programm bietet vier verschiedene Gutscheine für förderfähige Aktivitäten an, welche von den KMUs einzeln oder in Kombination beantragt werden können:

  • Gutschein 1: eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan) bis 1.350 EUR (der Wert ist je nach Land unterschiedlich) zur Deckung der Kosten für einen sogenannten IP-Scan, wobei dies durch vorgegebene Institutionen zu erfolgen hat (bspw. durch Patentinformationszentren),
  • Gutschein 2: Gebühren für die Anmeldung von Marken und Designs auf nationaler, regionaler und EU-Ebene (alle EU-Länder) bis 1.000 EUR,
  • Gutschein 3:Gebühren für die Anmeldung von nationalen Patenten bei einem nationalen Amt für geistiges Eigentum eines EU-Mitgliedstaats und/oder von beim EPA angemeldeten europäischen Patente bis 3.500 EUR,
  • Gutschein 4: Gebühren für den Antrag auf Gemeinschaftlichen Sortenschutz bis 1.500 EUR.

In der aktuellen Förderperiode ist Gutschein 3 (Patente) für neue Anträge vorübergehend nicht verfügbar, da die Mittel aufgrund der hohen Zahl eingegangener Anträge bereits erschöpft sind.

Für genaue Informationen zum KMU-Fund verweisen wir auf unseren Blogbeitrag „Förderprogramm für KMUs durch das EUIPO: Ideas Powered for Business“ oder https://www.euipo.europa.eu/de/sme-corner/sme-fund/overview.

Eine Übersicht über weitere Förderprogramme liefert die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. In der Förderdatenbank können Sie die 2.353 Förderprogramme der 1.405 Förderorganisationen unter anderem nach Fördergebiet (z. B. Sachsen, bundesweit), Förderbereich (z. B. Beratung, Digitalisierung, Mobilität, aber auch Existenzgründung & -festigung), Förderberechtigte (z. B. Bildungseinrichtungen, Existenzgründer, Privatperson), Förderart (z. B. Beratung, Darlehen, Zuschuss) und Unternehmensgröße recherchieren.

99 Förderprogramme stehen im Zusammenhang mit Schutzrechten bzw. Schutzrechtsanmeldungen, insbesondere Beratung und Zuschüsse zu Schutzrechtsanmeldungen.

Die Förderdatenbank liefert auch eine Übersicht über die 114 Förderungen der Sächsischen Aufbaubank.

Das Programm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)/Just Transition Fund (JTF)- Forschung und Entwicklung – Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027“ fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Einzelprojekten oder Verbundprojekten sowie nach der Größe Ihres Unternehmens (kleine oder mittlere Unternehmen). Neben Personalkosten, Betriebskosten, Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Instrumenten und Ausrüstung werden auch Kosten für den Erwerb technologischen Wissens und von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern deren Erwerb nicht Hauptzweck des Projekts ist, sowie Kosten für die Anmeldung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten, die aus dem Projekt resultieren, gefördert.

Die „Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Zuschuss Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021 bis 2027“ soll Sie bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder deren Verbesserung unterstützen. Dabei werden insbesondere der Schutz eigener Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen, erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung, Erlangung eigener Schutzrechte, die Anpassung bzw. Verbesserung an Prototypen, Musterverfahren und Dienstleistungen, die Instrumente bzw. Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie und die einmalige Teilnahme an einer Messe gefördert.

Das Programm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)/Just Transition Fund (JTF)-Technologietransferförderung 2021 bis 2027″ ermöglicht einen Zuschuss für den Erwerb technologischen Wissens (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches Wissen), zur Prozess- oder Organisationsinnovation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die förderfähigen Kosten umfassen neben den Kosten für den Erwerb von Dritten direkt oder in Lizenz erworbenen Patenten, Know-how oder nicht patentiertem technologischem Wissen, Kosten für Auftragsforschung bis zu einer Höhe von 400.000 Euro zur Weiterentwicklung des erworbenen technologischen Wissens oder in Verbindung mit Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren im Unternehmen einzuführen, Personalkosten für beim Technologienehmer beschäftigte Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges am Projekt beteiligtes Personal, die Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen von Technologiemittlern und Technologiegebern im Zusammenhang mit dem Erwerb technologischen Wissens (Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeitern) sowie vorhabenbezogene Gemeinkosten.

Horizont Europa (HORIZON EUROPE) ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation, welches die politischen Leitlinien der Europäischen Kommission, insbesondere den digitalen und grünen Wandel, umsetzen soll. Horizont Europa ist in drei Programmsäulen (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa) sowie den Förderbereich Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums strukturiert.

Der Accelerator des European Innovation Council (EIC) als Teil von Horizont Europa richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen inkl. Start-ups, die disruptive, hochrisikoreiche Innovationen mit großem Marktpotential entwickeln und bietet sowohl Zuschüsse als auch Beteiligungskapital zur Entwicklung der Innovation bis zur Marktreife. Der EIC Accelerator ist themenoffen. Es gibt jedoch auch jährlich wechselnde thematische Ausschreibungen zu technologischen Herausforderungen. Zu den förderfähigen Kosten zählen z. B. angefallene Personalkosten, Kosten für Geräte oder Reisekosten (Kosten in Höhe von 70% erstattet), insbesondere für Innovationsaktivitäten, wie Entwicklung, Demonstration und Prototyping, Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen und Sicherung des Geistigen Eigentums sowie vorbereitende Marktzulassung.

Die Landes-Technologieförderung soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern sowie die Innovationskraft sächsischer Unternehmen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Förderung soll beispielsweise dazu beitragen, Innovation und Internationalisierung von KMU zu unterstützen, Informationen über geistige Eigentumsrechte besser zugänglich zu machen, die wirtschaftliche Verwertung von Patenten aus der öffentlichen Forschung zu stärken, die Kooperation und den Erfahrungsaustausch von Unternehmen untereinander sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszuweiten, gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen bei Investitionen in ihre Infrastruktur zu unterstützen, KMU an die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen heranzuführen, mehr technologisches Wissen in KMU zu bringen und Forschungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen.

HORIZON-Prämien (auch Landes-Technologieförderung-A) sollen kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen (inkl. Handwerksbetriebe) unter anderem bei der Beantragung der EU-Förderung „Horizont Europa“ (HORIZON EUROPE) und der Durchführung der Projekte unterstützen.

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) marktorientierte technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Mit dem Programm sollen die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, durch Einzelprojekte, Kooperationsprojekt oder Innovationsnetzwerke nachhaltig gestärkt werden. Bei Forschungs- und Entwicklungs-Einzel- und -Kooperationsprojekten können Sie ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen, insbesondere die Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte (Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums). Die Leistungen zur Markteinführung können ab Bewilligung, spätestens jedoch 12 Monate nach Ende der Laufzeit des Projekts beantragt werden.

Gern beraten wir Sie zu den passenden Fördermöglichkeiten individuell. Bitte sprechen Sie uns an!

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