Im Juli sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vermehrt Hinweise auf gefälschte Zahlungsaufforderungen eingegangen. Die Zahlungsaufforderungen betreffen Rechnungen zu Markenangelegenheiten. Zur Täuschung tragen sie unerlaubterweise das Logo des DPMA und eine gefälschte Unterschrift. Zum Teil werden die Zahlungsanforderungen per frankiertem Brief verschickt. Erkennen können Sie gefälschte Zahlungsaufforderungen an einer ausländischen Kontoverbindung, einem vorausgefülltem Überweisungsträger oder rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte gehen Sie auf solche Zahlungsanforderungen nicht ein. Sofern Sie z. B. einen Patentanwalt als Vertreter bestellt haben, bekommen Sie grundsätzlich keine Zahlungsaufforderungen vom DPMA direkt. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an uns oder das DPMA.
https://www.dpma.de/service/presse/pressemitteilungen/13072022/index.html