Schutz geografischer Herkunftsangaben auf europäischer Ebene jetzt in den Händen des EUIPO

Am 13. April 2022 stellte die Europäische Kommission den allerersten EU-Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums von europäischen handwerklichen und gewerblichen Erzeugnissen vor (Europäische Kommission – Pressemitteilung vom 31. März 2022).

Das neue System wird eine einfache und kosteneffiziente Eintragung von geografischen Angaben ermöglichen, indem ein zweistufiges Anmeldeverfahren eingeführt wird. Dies setzt voraus, dass die Hersteller ihre Anträge auf den Schutz geografischer Angaben bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einreichen, die daraufhin Anträge auf weitere Beurteilung und Genehmigung beim EUIPO stellen.

Mitgliedstaaten, die über kein nationales Beantragungsverfahren verfügen, können Anträge direkt beim EUIPO stellen.

Befürchtungen von Kritikern, wonach die verstärkte Einbindung des EU-Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO) in die Verwaltung der geografischen Angaben zu einem „Markenansatz“ hinbewegen würde, erteilte der Exekutivdirektor des EUIPO, Christian Archambeau, eine Absage.

Das bedeute, dass es sich bei Marken um individuelle Rechte handle, für deren Nutzung der Inhaber sogar eine Lizenz vergeben könne. Bei geografischen Angaben hingegen handelt es sich um kollektive Rechte, die Erzeugern zur Verfügung stehen, die die Produktionsregeln für diese geografische Angabe und das betreffende geografische Gebiet befolgen wollen.

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