Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) hat sich dazu in ihrer Entscheidung T 844/18 (Crispr/Cas) geäußert und führt ihre bisherige Linie fort: Für eine wirksame Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Anmeldung (mit mehreren Anmeldern) durch lediglich einige der Anmelder dieser früheren Anmeldung in Form einer Nachanmeldung bedarf es einer wirksamen Übertragung des Prioritätsrechts. Dieses muss…
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